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\documentclass[a4paper]{scrartcl}
\usepackage[utf8]{inputenc} % this is needed for umlauts
\usepackage[ngerman]{babel} % this is needed for umlauts
\usepackage[T1]{fontenc} % this is needed for correct output of umlauts in pdf
\usepackage{lmodern}
\usepackage{hyperref} % links im text
\usepackage{csquotes}
\usepackage{titlesec}
\DeclareUrlCommand\email{\urlstyle{rm}}
\titleformat{\section}
{\normalfont\Large\bfseries}{\S\thesection}{1em}{}
\newcommand\Gruendungsdatum{15.~Oktober~2015}
\newcommand\GruppenName{Machine Learning Karlsruhe}
\hypersetup {
pdfauthor = {Johannes Reiß, Marvin Schweizer, Matthias Stu, Marvin Teichmann, Martin Thoma},
pdfkeywords = {Satzung der \GruppenName{} Hochschulgruppe},
pdftitle = {Satzung der \GruppenName{} Hochschulgruppe}
}
\usepackage{lastpage}
\usepackage{fancyhdr}
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\cfoot{\thepage\ von \pageref{LastPage}}
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\usepackage{microtype}
\begin{document}
\author{}
\title{Satzung der Hochschulgruppe \\ \enquote{\GruppenName{}}}
\date{29. November 2015} % \today
\maketitle
\section{Name}
Der Name der Hochschulgruppe lautet \enquote{\GruppenName{}}. Sie hat ihren
Sitz am Karlsruher Institut für Technologie (KIT).
\section{Zweck des Vereins}
\begin{enumerate}
\item Der Zweck des Vereins ist die Förderung und Verbreitung von Wissen
im Bereich des maschinellen Lernens.
\item Der Satzungszweck wird insbesondere durch regelmäßige
Zusammenkunft der aktiven Mitglieder sowie der Organisation und
Ausführung von Veranstaltungen rund um das maschinelle Lernen
verwirklicht.
\end{enumerate}
\section{Selbstlosigkeit}
\begin{enumerate}
\item Die Hochschulgruppe ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
\item Die Mitglieder des Vereins betätigen sich auf ehrenamtlicher Basis
für den Verein.
\end{enumerate}
\section{Steuerbegünstigung}
\begin{enumerate}
\item Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke''
der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig;
er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
\item Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft
als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das
Vereinsvermögen. Keine Person darf durch Ausgaben, die den
Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.
\end{enumerate}
\section{Mitgliedschaft}
\begin{enumerate}
\item Mitglied der Hochschulgruppe kann jeder am maschinellen Lernen
Interessierte werden, insbesondere Studenten des Karlsruher
Institutes für Technologie (KIT).
\item Der Austritt aus der Hochschulgruppe ist jederzeit zulässig. Es
genügt eine formlose schriftliche Mitteilung gegenüber dem Vorstand.
\item Ein Mitglied kann aus der Hochschulgruppe ausgeschlossen werden, wenn
sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen der
Hochschulgruppe verstößt. Über den Ausschluss entscheidet der
Vorstand. Gegen einen Ausschluss kann Widerspruch in Textform
eingelegt werden. Über diesen Widerspruch entscheidet die nächste
Mitgliederversammlung.
\item Bei einer Änderung des Studentenstatus endet die Mitgliedschaft; ein
Wiedereintritt ist in diesem Fall jederzeit möglich. Der Vorstand
kann Mitglieder ausschließen, die nicht kontaktierbar sind und somit
keine Auskunft über ihren Studentenstatus geben können.
\end{enumerate}
\section{Beiträge}
Von den Mitgliedern können Beiträge erhoben werden. Die Höhe der Beiträge und
deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.
\section{Vorstand}
\begin{enumerate}
\item Der Vorstand der Hochschulgruppe wird auf der Mitgliederversammlung
gewählt. Der Vorstand ist für die Repräsentation der Hochschulgruppe
nach außen sowie für die internen Belange der Hochschulgruppe
verantwortlich. Der Vorstand verwaltet auch die Mitgliederliste der
Hochschulgruppe und ist für die Protokollierung und den
Schriftverkehr innerhalb der Hochschulgruppe zuständig.
\item Der Vorstand wird für ein Jahr gewählt; er besteht aus drei
Mitgliedern. Der Vorstand wählt aus seinem Kreis einen Vorsitzenden
und einen Kassenwart. Diese Wahl ist zu protokollieren und den
Mitgliedern zugänglich zu machen.
\item Die Mitgliederversammlung kann den Vorstand absetzen und einen neuen
Übergangsvorstand wählen. Dieser bleibt bis zur nächsten regulären Vorstandswahl im Amt.
\end{enumerate}
\section{Mitgliederversammlung}
\begin{enumerate}
\item Die Mitglieder der Hochschulgruppe treffen sich zweimal jährlich zur
Mitgliederversammlung. Auf der ersten Mitgliederversammlung im
Wintersemester wird der Vorstand entlastet und ein neuer Vorstand
gewählt. Zudem können auf allen Mitgliederversammlungen
Satzungsänderungen mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.
\item Die Mitgliederversammlung wird per E-Mail über den Verteiler
\email{[email protected]} durch den Vorstand unter Einhaltung einer
Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen einberufen. Dabei ist die
Tagesordnung mitzuteilen.
\item Außerordentliche Mitgliederversammlungen können von mindestens
fünf~Mitgliedern einberufen werden.
\end{enumerate}
\section{Vereinssitzung}
Die Vereinssitzung wird vom Vorstand einberufen, setzt sich aus den
ordentlichen Mitgliedern des Vereins zusammen und tagt regelmäßig. Sie
diskutiert und koordiniert die Aktivitäten des Vereins.
\section{Abstimmungen}
\begin{enumerate}
\item Personenwahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen.
\item Alle anderen Wahlen sind grundsätzlich öffentlich durchzuführen,
können auf Antrag jedoch auch in geheimer Wahl durchgeführt werden.
\item Entscheidungen werden grundsätzlich mit absoluter Mehrheit der
anwesenden Mitglieder getroffen. Kommt keine absolute Mehrheit
zustande ist eine Stichwahl durchzuführen.
\end{enumerate}
\section{Kassenprüfer}
\begin{enumerate}
\item Um die sachgerechte und wirtschaftliche Verwendung der Mittel des
Vereins zu überprüfen, bestellt eine Mitgliederversammlung zwei
Kassenprüfer. Diese prüfen auch den Jahresabschluss.
\item Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben können sie vom Vorstand alle
erforderlichen Auskünfte mündlich und/oder schriftlich und die
Einsicht in alle Unterlagen verlangen. Sie erstatten jeder
ordentlichen Mitgliederversammlung einen Bericht.
\item Zur Wahrung der Objektivität dürfen Vorstandsmitglieder nicht als
Kassenprüfer gewählt werden.
\end{enumerate}
\section{Protokolle}
Die während der Vereinssitzung und der Mitgliederversammlung gefassten
Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und den Vereinsmitgliedern
zugänglich zu machen.
\section{Vereinsauflösung}
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vermögen
des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung
für die Förderung und Verbreitung von Wissen im Bereich
des maschinellen Lernens.
\section{Inkrafttreten}
Die Satzung ist auf der Gründungsversammlung am \Gruendungsdatum{} in Karlsruhe
beschlossen worden. Sie tritt mit diesem Tage in Kraft.
% Karlsruhe, den \Gruendungsdatum{}
\end{document}